AGB
Alle in diesem Onlineauftritt gezeigten Bilder, Zeichnungen, Kunstvorlagen, Texte und Produkte dienen der Kundeninformation und Orientierung. Sämtliche gezeigten Motive und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Herunterladen oder kopieren von Motiven und Bildern ist untersagt. Es erfolgt kein Verkauf von gezeigten Motiven über NAUBLÉ oder deren Partner an Dritte. Gezeigte Motive können von NAUBLÉ und dessen Partner nicht erworben werden.
Alle gezeigten Motive werden im Kundenauftrag hergestellt und sind Eigentum des jeweiligen Bestellers oder Rechteinhabers. NAUBLÉ stellt im Kundenauftrag individuelle Reproduktionen in Einzelanfertigungen her und liefert Produktionen an den Besteller oder den Rechteinhaber aus, Ein Weiterverkauf von Kundenmotiven an Dritte durch NAUBLÉ und dessen Partner ist ausgeschlossen.
1. Allgemeines
2. Preise
3. Verpackung
4. Lieferzeit
5. Gefahrenübergang
6. Montage
7. Gewährleistungen
8. Zahlungsbedingungen
9. Stornierung / Umtausch / Rückgabe
10. Eigentumsvorbehalt
11. Urheber- und Lizenzschutzrechte
12. Persönlicher Anwendungsbereich
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Geschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen von B&W Grafikservice GmbH, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von B&W Grafikservice GmbH schriftlich anerkannt sind. Einer Gegenbestätigung des Bestellers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Angebote von B&W Grafikservice GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Auftragsausführungen zustande. Für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder in deren Ermangelung unser Angebot maßgebend.
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2. Preise
Die Preise von B&W Grafikservice GmbH verstehen sich für Lieferungen ab Werk Hannover ausschließlich der Kosten für Versand und Verpackung und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie anfallender Einfuhrzölle und/oder anderer Kosten aus Bestimmungen für den Lieferort des Bestellers.
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3. Verpackung
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
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4. Lieferzeit
4.1 Die genannten Lieferzeiten gelten als annähernd im Rahmen der gegebenen Fertigungsmöglichkeiten und sind unverbindlich.
4.2 Sie beginnen grundsätzlich erst nach Auftragsklarheit und Eingang der erforderlichen Anzahlung. Auch Fixtermine können sich durch Verzögerungen, die der Besteller zu vertreten hat, entsprechend verschieben. Jede Form von Auftragsveränderung durch den Besteller wirkt auf reguläre oder Fixtermine lieferverzögernd, bei mehreren Auftragsveränderungen eines Auftrages kumulierend.
4.3 Im Falle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder bei sonstigen Gründen, die B&W Grafikservice GmbH nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. In diesem Falle ist B&W Grafikservice GmbH wahlweise berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Die genannten Umstände sind auch dann nicht von B&W Grafikservice GmbH zu vertreten, wenn sie bei Zulieferern eintreten oder während eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen.
4.5 Schadensersatzansprüche des Bestellers oder durch Dritte gegenüber B&W Grafikservice GmbH sind ausgeschlossen.
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5. Gefahrenübergang
5.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Etwaige Transportschäden oder Verlust hat der Besteller den Transportorganen gegenüber geltend zu machen. Bei Abholungen durch Besteller oder durch deren Beauftragte gilt der Gefahrenübergang ab Übergabe.
5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die B&W Grafikservice GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der angezeigten Versandbereitschaft (ready for shipping) auf den Besteller über.
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6. Montage
Inbetriebnahme- und Montagekosten vor Ort werden, wenn nicht anders vereinbart, unter Berücksichtigung der Reisekosten gesondert berechnet. Der Besteller sorgt vor Ort für freien Zugang zum Montageort und für den vereinbarten Zustand des Montageortes. Für Verzögerungen und/oder Kosten, die durch nicht nutzbare Zustände am Montageort entstehen, haftet der Besteller.
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7. Gewährleistungen
7.1 Schäden, die sichtbare Mängel betreffen, sind sofort nach Empfang der Ware telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung innerhalb von drei Tagen an B&W Grafikservice GmbH zu richten, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.2 Nach dem bestimmungsgemäßen Einsatz der Ware sind Rügen, auch wenn Sie sichtbare Mängel betreffen, ausgeschlossen.
7.3 Ware, die innerhalb der Gewährleistungszeit nachweislich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar wird oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, ist nach Wahl von B&W Grafikservice GmbH unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern.
7.4 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sofern es sich um einen Vertrag gemäß Nr. 12 handelt, ist das Wandlungsrecht ausgeschlossen.
7.5 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, bestehen nicht. Der Besteller hält B&W Grafikservice GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Bei Hör- oder Interpretationsfehlern von telefonischen Anweisungen haftet der Besteller. Die Geschäftssprache für alle Vorgänge ist Deutsch.
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8. Zahlungsbedingungen
8.1 Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% der Auftragssumme. Diese ist sofort ohne Abzug zahlbar. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.
8.2 Für Lieferverzögerungen, die aus verzögert eintreffender Anzahlung erfolgen, haftet der Hersteller nicht. Rechnungen für Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
8.3 Für sämtliche Produktionen erfolgt nach Fertigstellung eine Schlussrechnung, welche bei Anzeige der Versandklarheit (ready for shipping) durch B&W Grafikservice GmbH gegenüber dem Besteller, ohne Abzug zahlbar ist.
8.4 Der Versand von Produktionen jeglicher Art erfolgt erst nach Eingang des Endrechnungs-Betrages. In der Regel ist das die 2. Hälfte (restliche 50%) des Auftragswertes. In Ausnahmefällen kann volle Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung verlangt werden. Bei Zielüberschreitungen gelten alle offenen Posten als fällig.
8.5 Bei Verträgen gemäß Nr. 12 ist B&W Grafikservice GmbH bei säumiger Zahlung auch ohne Mahnung berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, der Schaden sei nachweislich geringer.
8.6 Bei sonstigen Verträgen besteht der genannte Zinsanspruch nur bei Verzug und ermäßigt sich, falls der Schaden nachweislich geringer sein sollte. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
8.7 Bei Verträgen gemäß Nr. 12 sind wir ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Zahlungsfähigkeit des Bestellers wesentlich verschlechtert oder der Besteller mit der Zahlung früherer Lieferungen in Verzug geraten ist. Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von B&W Grafikservice GmbH ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
8.8 Bei Verträgen gemäß Nr. 12 steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. B&W Grafikservice GmbH ist berechtigt, Forderungen an Factoring Gesellschaften zu veräußern.
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9. Stornierung / Umtausch / Rückgabe
9.1 Bei Stornierung eines Auftrages, zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem Produktionsbeginn, wird eine Stornierungsgebühr fällig. Diese beträgt mindestens 30% des Auftragswertes. Bei Unikatanfertigungen ist deren Höhe abhängig vom Bearbeitungsstand.
9.2 Der Umtausch oder Rückgabe einer Unikatanfertigung ist ausgeschlossen, gleich welchen Grundes, mit Ausnahme des Eintrittes von Gewährleistungsregelungen gemäß Nr. 7.
9.3 Recycling eines Produktes ist kostenflichtig und wird wie eine Bestellung abgewickelt. Die Recyclingbebühr zzgl. Nebenkosten wie Transport, Zoll oder anderer Amtsgebühren trägt der Auftraggeber. Eine Erstattung von Rest- und Metallwerten ist ausgeschlossen.
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10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von B&W Grafikservice GmbH. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
10.2 Der Besteller darf gelieferte Waren erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen von B&W Grafikservice GmbH weiter veräußern. Andernfalls wird die Bestellerforderung an seinen Kunden in voller Höhe an B&W Grafikservice GmbH abgetreten. Eigentum an einer nicht bezahlten Ware von B&W Grafikservice GmbH kann durch Dritte nicht erlangt werden, auch wenn der Besteller gegenüber B&W Grafikservice GmbH im Auftrag eines Dritten gehandelt hat.
10.3 Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
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11. Urheber- und Lizenzschutzrechte
11.1 Wird ein Auftrag erteilt, der ganz oder teilweise Schutzrechte irgendeiner Art berührt, geht B&W Grafikservice GmbH davon aus, dass der Besteller im Besitz der Nutzungsrechte ist. Der Besteller hat B&W Grafikservice GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
11.2 Von B&W Grafikservice GmbH hergestellte Produkte werden unter Umständen für eigene Werbung als Printversion oder im Internet veröffentlicht. Wenn dies vom Besteller nicht während des Bestellvorganges schriftlich untersagt wird, wird sein Einverständnis zur Eigennutzung zu Werbezwecken von B&W Grafikservice GmbH vorausgesetzt. Ansprüche daraus sind ausgeschlossen.
11.3 B&W Grafikservice GmbH stellt sicher, dass Kundendaten oder Vorlagen nur zur Produktion durch B&W Grafikservice GmbH eingesetzt oder angepasst werden und nur zu diesem Zweck an Zulieferer weitergeben werden.
11.4 Es gilt innerhalb des Wirkungsbereiches von B&W Grafikservice GmbH eine Verschwiegenheitspflicht sowie Projektschutz und es finden die EU-Datenschutzregeln Anwendung.
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12. Persönlicher Anwendungsbereich
Soweit vorstehende Bedingungen auf diese Nummer Bezug nehmen, gelten sie nur für Verträge, die mit Kaufleuten abgeschlossen werden und zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
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13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hannover.
Gerichtsstand ist Hannover.
B&W Grafikservice GmbH, Zeißstraße 63, 30519 Hannover / Deutschland